Wassergebühren

Gemäß der jeweils gültigen Wassergebührenordnung für die Stadtgemeinde Traun sind im Rahmen der vierteljährlichen Vorschreibung der Hausbesitzabgaben eine Wasserbezugsgebühr, eine Wassergrundgebühr und eine Wasserzählermiete zu entrichten. Eine Wasserleitungsanschlussgebühr gemäß Wassergebührenordnung ist im Anlassfall für Neu-, Zu- oder Umbauten vorzuschreiben.

Die Wasseranschlussgebühren werden nach der Größe des Gebäudes (verbaute Fläche x Anzahl der Geschosse) bemessen.

Als Wasserbezugsgebühr ist eine verbrauchsabhänge Gebühr (nach dem Wasserverbrauch) und eine verbrauchsunabhängige Gebühr (nach der Dimension des Wasserhausanschlusses = Wassergrundgebühr) zu entrichten. Auch ist für den von der Stadtgemeinde Traun beigestellten Wasserzähler eine entsprechende Gebühr (je nach Zählergröße) zu bezahlen.

Zuständig