Hinweisgebersystem Stadt Traun

EU Hinweisgeber (Whistleblower)-Richtlinie

Am 23. Oktober 2019 beschloss das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Hinweisgeber (Whistleblower)-Richtlinie 2019/1937 „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden”, welche am 17.12.2021 in Kraft getreten ist. Über ein Hinweisgeber-System sollen Hinweise über Verstöße gegen das EU-Recht in einer Vielzahl von Bereichen wie Verbraucher- und Datenschutz, öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, öffentliche Gesundheit, anonym gemeldet werden können. Die Stadt Traun hat diese Richtlinie mit Dezember 2021 umgesetzt. 

Das Whistleblower Portal der Stadtgemeinde Traun finden Sie unter:

Dort können entsprechende Meldungen anonym abgegeben werden.

Unterscheidung von Beschwerden und Hinweisgeber (=Whistleblower)- Meldungen

Beim Whistleblowing (sinngemäß „etwas aufdecken", „jemanden verpfeifen") werden Hinweise auf Missstände in Unternehmen, Hochschulen, Verwaltungen etc. gegeben. Der Hinweisgeber (Whistleblower) ist meist ein/e (etablierter oder ehemaliger) Mitarbeiter/-in oder ein/e Kunde/-in und berichtet aus eigener Erfahrung mit dem Betrieb. Hinweisgeber-Plattformen dienen dazu, relevante Informationen diesbezüglich zu publizieren.

Im Gegensatz dazu sind Angelegenheiten wie fehlende Straßenbeleuchtung, Straßenschäden etc. persönliche Interessen. Diese sind NICHT für die Erfassung auf der Whistleblower-Plattform geeignet und werden über dieses Portal auch nicht weiter bearbeitet. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte wie gewohnt unter Tel. 07229 688-0 oder per E-Mail buergerservice@traun.at an das Bürgerservice im Trauner Rathaus.