Stadtrat

Die Angelobung der Stadtregierung für die nächsten sechs Jahre erfolgte in der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 15. November 2021 durch Bezirkshauptmann HR Mag. Manfred Hageneder, PMM.

Die Mitglieder des Stadtrates werden - mit Ausnahme des Bürgermeisters - vom Gemeinderat in Fraktionswahl gewählt. Die Stärke der politischen Parteien im Stadtrat (derzeit: SPÖ 4, ÖVP 3 und FPÖ 2) richtet sich nach der Zahl der Sitze im Gemeinderat. Den Vorsitz führt der Bürgermeister, bei seiner Verhinderung einer der Vizebürgermeister.

Der Stadtrat kann in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende Angelegenheiten vorberaten und Anträge an den Gemeinderat stellen.
Weitere Aufgaben des Stadtrates sind unter anderem: 

  • Die Veräußerung von beweglichen Sachen und die Vergabe von Aufträgen, die entsprechend den Wertgrenzen lt. Gemeindeordnung nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder des Gemeinderates fallen.
  • Entscheidungen des Dienstrechtes der Gemeindebeamten/-innen sowie Entscheidungen in Angelegenheiten privatrechtlicher Dienst- und Ausbildungsverhältnisse, soweit nicht eine Zuständigkeit des Bürgermeisters oder Gemeinderates gegeben ist.
  • Die Erlassung von Richtlinien für und die Aufsicht über die Verwaltung des Gemeindeeigentums.

Vorsitzender

Vorsitzender-Stellvertreter

  • Peter Aichmayr (1. Vizebürgermeister, Sozialdemokratische Partei Österreichs - SPÖ)

Schriftführerin

Mitglieder