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Inhaber der AktivCard sind berechtigt, gegen Vorlage
Zur Gültigkeit ist die AktivCard während jeder Fahrt in Kombination mit einem Personalausweis (alternativ Führerschein oder Reisepass) mitzuführen und vorzuzeigen. Die Rückerstattung von 50 % des Kaufpreises erhalten Sie in der Sozialabteilung des Trauner Rathauses gegen Vorlage der Rechnung.
Die Inanspruchnahme sonstiger Vergütungen seitens der Stadt Traun für die Tickets ist nicht möglich!
ACHTUNG: Der Bezug der Jahreskarte erfolgt nur im OÖVV-Kundencenter in Linz. Zur Refundierung benötigen wir die Original-Rechnung.
Erweiterung des Leistungsspektrums 2021
Eine Ermäßigung um 10% für:
Mehr Informationen zur AktivCard finden Sie auch in unserem Folder: AktivCard 2024
Ansuchen können:Alle Personen, die seit 6 Monaten den Hauptwohnsitz in Traun haben und folgendes Nettoeinkommen nicht überstiegen wird:Richtsätze für das Jahr 2023:Einzelperson € 1.200,-Ehepaar € 1.800,-
Aufgrund einer Beratung können Einmalhilfen des Landes OÖ und/oder der Stadtgemeinde Traun beantragt werden.