Bundespräsidentenwahl 2022

Die Bundespräsidentenwahl 2022 aus der Stadtgemeinde Traun ergab folgendes Ergebnis (ohne Wahlkarten):

Es waren 15.599 Personen wahlberechtigt. Davon wurden 7.785 Stimmen abgegeben, das war eine Wahlbeteiligung von 49,91 %. Gültige Stimmen wurden 7.628 gezählt, ungültige 157.



Dr. Michael Brunner
204
Gerald Grosz
492
Dr. Walter Rosenkranz
1.621
Heinrich Staudinger
100
Dr. Alexander Van der Bellen
4.075
Dr. Tassilo Wallentin
622
Dr. Dominik Wlazny
514

Das Wahlergebnis in der Übersicht:

Bundespräsidentenwahl 2022 Stadt Traun

Bundespräsidentenwahl 2022 Stadt Traun

Bundespräsidentenwahl 2022 Stadt Traun


Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022

Am Sonntag, 09. Oktober 2022, findet die Bundespräsidentenwahl 2022 sowie am 06. November 2022 eine allfällige Stichwahl statt.

Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl:

  • Die Wahlzeit am 09. Oktober 2022 ist von 08:00 - 15:00 Uhr. 
  • Am Wahltag ist innerhalb der Verbotszone (bei jedem Wahllokal 20 m) folgendes verboten:
    • jede Art der Wahlwerbung
    • jede Ansammlung von Personen
    • das Tragen von Waffen jeder Art

Nähere Informationen zur Verbotszone sowie die Auflistung der Wahllokale samt zugehörigen Straßen des Sprengels finden Sie in der Kundmachung unter:Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl (Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022)


Wer ist wahlberechtigt?

  • Österreichische StaatsbürgerInnen, die am Stichtag 09.08.2022 mit Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde gemeldet sind
  • Österreichische StaatsbürgerInnen, die spätestens am 09.10.2022 das 16. Lebensjahr vollenden
  • Österreichische StaatsbürgerInnen, die nicht vom Wahlrecht BUND ausgeschlossen sind
  • Österreichische StaatsbürgerInnen, die den Hauptwohnsitz im Ausland haben und einen gültigen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz haben

Wahlservice zur Bundespräsidentenwahl 2022

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Mitte September eine „Amtliche Wahlinformation – Bundespräsidentenwahl 2022“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 9. Oktober 2022 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. (Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen).

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist.

Für die Beantragung einer Briefwahlkarte gibt es drei Möglichkeiten:

  • Persönlich in der Gemeinde (bis 07.10.2022, 12.00 Uhr)
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert (bis 05.10.2022)
  • oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie voraussichtlich ab 14. August 2022 rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Sollte von einer Stichwahl ausgegangen werden, wird es möglich sein, die Wahlkarte für den zweiten Wahlgang gleichzeitig zu beantragen.

UNSERE TIPPS:

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 05. Oktober 2022.
  • Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Oktober 2022, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
  • Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben.

VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!

Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.

Für Fragen zu Ihrem Wahlrecht können Sie sich an das Stadtamt Traun, Meldeamt (Zimmer Nr. 127 oder 111, EG, Tel.: 07229/688 DW 127 oder DW 110) wenden. 

Ihr Wahlservice-Team der Stadt Traun


Sollte Sie für eine andere Person eine Wahlkarte abholen, so bringen Sie bitte diese >>> Vollmacht <<< vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit - vielen Dank.


Informationsblätter des Bundesministeriums für Inneres zur Bundespräsidentenwahl 2022

www.bmi.gv.at


Kundmachung Wahlvorschläge