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Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl der letzten Volkszählung. Hat eine Gemeinde mehr als 7.300 Einwohner, beträgt die Anzahl der Gemeinderäte/-innen 37.
Die Mitglieder werden auf eine Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Funktionsperiode beginnt mit der Angelobung der Mitglieder in der konstituierenden Sitzung und endet mit der nächsten Angelobung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich zugänglich.
Den Vorsitz führt der Bürgermeister, bei seiner Verhinderung einer seiner drei Vizebürgermeister bzw. Vizebürgermeisterin.
Dem Gemeinderat obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Organen der Stadt vorbehalten sind.
Es wurden für die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde zwölf Ausschüsse zur Vorberatung und Antragstellung eingerichtet.
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