Verlustmeldung

Beim Fundamt kann für Verlorenes eine Bestätigung, dass der Verlust gemeldet wurde, ausgestellt werden (Sparbücher, Aufenthaltstitel, Behindertenausweise, Zeugnisse, Brillen und Hörgeräte u.dgl.).

Wichtig: Mit der Verlustmeldung bestätigt die Fundbehörde nicht die Richtigkeit der vom Verlustträger/-in gemachten Daten, sondern beurkundet lediglich die Meldung des Verlustes.

Der Verlust folgender Gegenstände ist bei den angeführten Stellen zu melden:

  • inländische Reisepässe beim Passamt
  • Führerschein bei der Polizeiinspektion
  • Kennzeichentafeln bei der Polizeiinspektion
  • Typenschein bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
  • Zulassungsschein bei der Versicherung

Zuständig