Beim Fundamt kann für Verlorenes eine Bestätigung, dass der Verlust gemeldet wurde, ausgestellt werden (Sparbücher, Aufenthaltstitel, Behindertenausweise, Zeugnisse, Brillen und Hörgeräte u.dgl.).
Wichtig: Mit der Verlustmeldung bestätigt die Fundbehörde nicht die Richtigkeit der vom Verlustträger/-in gemachten Daten, sondern beurkundet lediglich die Meldung des Verlustes.
Der Verlust folgender Gegenstände ist bei den angeführten Stellen zu melden:
- inländische Reisepässe beim Passamt
- Führerschein bei der Polizeiinspektion
- Kennzeichentafeln bei der Polizeiinspektion
- Typenschein bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
- Zulassungsschein bei der Versicherung