Seit 01.01.2008 ist das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz in Kraft, welches damit die Bestimmungen des Oö. Veranstaltungsgesetzes ablöst.
Das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz unterscheidet zwischen meldepflichtigen, anzeigepflichtigen und bewilligungspflichtigen Veranstaltungen, wobei grundsätzlich bei den Veranstaltungen von einer Anzeigepflicht ausgegangen werden kann. Das heißt der Veranstalter ist verpflichtet die Durchführung einer Veranstaltung bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Gemeinde, in der die Veranstaltungsstätte liegt, mittels Veranstaltungsanzeige-Formular anzuzeigen.
Kleinveranstaltungen sind Veranstaltungen, zu denen nicht mehr als 300 Personen erwartet werden und bei denen keine Gefährdung oder unzumutbare Beeinträchtigung zu erwarten ist, wie z.B. Hüpfburgen, Heizkanonen, Gasgeräte, pyrotechn. Artikel od. Effekte, Laser, Nebel- und Rauchmaschinen, Schaum, offenes Licht oder Feuer.
Für diese ist lediglich eine Veranstaltungsmeldung spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erforderlich. Dazu ist das Formular Veranstaltungsmeldung zu verwenden.