Veranstaltungswesen

Seit 01.01.2008 ist das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz in Kraft, welches damit die Bestimmungen des Oö. Veranstaltungsgesetzes ablöst.
Das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz unterscheidet zwischen meldepflichtigen, anzeigepflichtigen und bewilligungspflichtigen Veranstaltungen, wobei grundsätzlich bei den Veranstaltungen von einer Anzeigepflicht ausgegangen werden kann. Das heißt der Veranstalter ist verpflichtet die Durchführung einer Veranstaltung bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Gemeinde, in der die Veranstaltungsstätte liegt, mittels Veranstaltungsanzeige-Formular anzuzeigen.

Kleinveranstaltungen sind Veranstaltungen, zu denen nicht mehr als 300 Personen erwartet werden und bei denen keine Gefährdung oder unzumutbare Beeinträchtigung zu erwarten ist, wie z.B. Hüpfburgen, Heizkanonen, Gasgeräte, pyrotechn. Artikel od. Effekte, Laser, Nebel- und Rauchmaschinen, Schaum, offenes Licht oder Feuer.
Für diese ist lediglich eine Veranstaltungsmeldung spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erforderlich. Dazu ist das Formular Veranstaltungsmeldung zu verwenden. 

Zuständig

Formulare

  • Stadtpolizei-Formulare
    • Stadtpolizei - Straßenpolizeiliche Bewilligung (509 KB)
    • Stadtpolizei - Veranstaltungsanzeige (627 KB)
      Hinweis
      Hinweis

      "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bewilligung einer Veranstaltung und gibt diese Daten an die Polizeiinspektion Traun, die Freiwillige Feuerwehr Traun, das Rote Kreuz Traun, den Sachverständigen beim Land Oberösterreich und den Grundeigentümer in Traun weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Sicherheit von Veranstaltungen, gesetzliche Grundlage: Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz/Datenschutzerklaerung“.

    • Stadtpolizei - Veranstaltungsmeldung (377 KB)
      Hinweis
      Hinweis

      "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der einer Veranstaltungsmeldung und gibt diese Daten an die Polizeiinspektion Traun weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Sicherheit von Veranstaltungen, gesetzliche Grundlage: Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz/Datenschutzerklaerung“.