Umweltpreis Richtlinien

RICHTLINIEN

 des Gemeinderates der Stadtgemeinde Traun vom 17. Dezember 2025 für die Vergabe von Umweltpreisen durch die Stadtgemeinde Traun. 
§ 1  
ALLGEMEINES  

Die Stadtgemeinde Traun vergibt für erbrachte Leistungen oder verwirklichbare Vorschläge auf dem Gebiet des Umweltschutzes, und zwar getrennt nach Aktionen und Ideen bzw. Vorschlägen, Umweltschutzpreise. 

Die Verleihung der Auszeichnungen findet alle zwei Jahre im Rahmen einer entsprechenden Feier statt.

Es werden höchstens drei Auszeichnungen verliehen und als Art des Preises dienen eine Urkunde sowie eine Auszeichnung (Pokal/Medaille und/oder Anstecknadel).

Gewerbe- und Industriebetrieben wird der Umweltpreis in Form einer Urkunde verliehen, die festhält, dass die jeweilige Firma Träger des Umweltpreises der Stadt Traun für das betreffende Jahr ist.

Der Titel kann im Briefverkehr für das jeweilige Jahr verwendet werden.

Gewerbe- und Industriebetrieben wird die Möglichkeit geboten auf einer halben Seite in einer Ausgabe der vierteljährlich erscheinenden Stadtzeitung "Traun aktuell & wissenswert" die im Umweltschutzbereich getroffenen Maßnahmen vorzustellen.  
§ 2  
THEMA  
Es steht der Stadtgemeinde Traun frei die Ausschreibung auf bestimmte Themenbereiche einzuschränken. Die Themen sind bis spätestens 16 Monate vor Einsendeschluss festzulegen. 

§ 3  
TEILNAHMEBERECHTIGUNG  
Der Umweltpreis kann an Einzelpersonen oder Gruppen (Schulen, Vereine usw.) sowie Gewerbe- und Industriebetriebe vergeben werden, welche in Traun ansässig sind oder deren Aktion oder Idee in Traun wirksam oder verwirklichbar ist.  

§ 4  
VORSCHLÄGE   
Einlangende Vorschläge und Bewerbungen für die Vergabe von Umweltpreisen sind mit einer möglichst genauen Beschreibung der erbrachten Leistung oder des verwirklichbaren Vorschlages dem Stadtamt Traun zuzuleiten.

Der Einsendeschluss ist der 30. April des Jahres, in dem die Verleihung stattfindet. Die Preisverleihung findet alle zwei Jahre statt. 

§ 5  
BERATUNG ÜBER VERGABE VON UMWELTSCHUTZPREISEN   

Die Beratung über Vorschläge und Bewerbungen für die Vergabe von Umweltpreisen erfolgt durch den Umweltausschuss. Dieser kann zur Beratung fachkundige Personen beiziehen.

Die administrative Bearbeitung obliegt der Bauabteilung der Stadt Traun.

Die Entscheidungen im Umweltausschuss haben mit Stimmenmehrheit zu erfolgen. Eventuell beigezogene fachkundige Personen sind nicht stimmberechtigt.

§ 6 
VERGABE DER UMWELTPREISE 

Die Umweltpreise der Stadtgemeinde Traun werden vom Gemeinderat unter Bedachtnahme auf die Vorschläge des Umweltausschusses vergeben.

Eine Verpflichtung zur Vergabe der Preise besteht nicht.

§ 7 
VERLEIHUNG 
Die Verleihung der Umweltpreise ist mit der Ausstellung von Verleihungsurkunden in einfacher Ausführung verbunden. Diese haben den Tag der Beschlussfassung, Vor- und Zuname des Betreffenden bzw. der Gruppenbezeichnung der Einreicher und den Grund oder den Anlass der Preisverleihung zu enthalten.

§ 8 
ÜBERREICHUNG DER UMWELTPREISE   

Die Überreichung der Umweltpreise samt Urkunde erfolgt durch den Bürgermeister. Die Namen der Preisträgerinnen und Preisträger und der Grund oder der Anlass der Verleihung werden in der Stadtzeitung der Stadt Traun „Aktuell & Wissenswert“ veröffentlicht. 

Die Preisträgerinnen und Preisträger räumen der Stadtgemeinde Traun das Recht ein, die vorgeschlagenen Leistungen auszuwerten. 

§ 9 

  Diese Richtline wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17. Dezember 2025 beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.