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Der Stadtamtsdirektor ist bei Sitzungen des Stadtrates als Auskunftsperson anwesend. Er erteilt Informationen und berät den Vorsitzenden (Bürgermeister) sowie den Stadtrat als Kollegialorgan in fachlichen und rechtlichen Fragen.
Der Stadtamtsdirektor ist neben den Gruppenleitern und Abteilungsleitern Ansprechpartner der Politischen Mandatare.