Schulbesuchsbeitrag (Verrechnung)

Die Vorschreibung der Elternbeiträge für die Betreuung und Verpflegung (Mittagessen) ihrer Kinder in ganztägig geführten Pflichtschulen erfolgt monatlich durch das Abgabenservice. Teilweise wird der Verpflegungsbeitrag direkt von der Schule eingehoben. 

Zuständig