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Die Lohnverrechnung ist für alle Belange der Dienstnehmer im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung (z.B. Abrechnung und Auszahlung, An- und Abmeldung beim Sozialversicherungsträger etc.) zuständig. Als weitere Aufgaben werden ua. wie folgt wahrgenommen - Urlaubsverwaltung, Reisekostenabrechnung, Dienstzeitangelegenheiten (Zeiterfassung und -kontrolle), Einstellung von Ferialpraktikanten.