STARTSEITE
JOBS & KARRIERE
KONTAKT
+43 7229 - 688
Startseite > POLITIK & VERWALTUNG > Organisation & Verwaltung > Zuständigkeiten
Die Vorschreibung der Elternbeiträge für die Verpflegung (Mittagessen) ihrer Kinder in den städtischen Kindergärten erfolgt monatlich durch das Abgabenservice. Die Betreuung in den Kindergärten erfolgt gratis.