Kanalgebühren

Gemäß der jeweils gültigen Kanalgebührenordnung für die Stadtgemeinde Traun ist im Rahmen der vierteljährlichen  Vorschreibung der Hausbesitzabgaben eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Eine Kanalanschlussgebühr gemäß Kanalgebührenordnung ist im Anlassfall für Neu-, Zu- oder Umbauten vorzuschreiben.

Die Kanalanschlussgebühr bemisst sich nach der Größe des Gebäudes (verbaute Fläche x Anzahl der Geschosse). 

Als Kanalbenützungsgebühr ist eine verbrauchsabhängige Gebühr (nach dem Wasserverbrauch) und eine verbrauchsunabhängige Gebühr (nach der verbauten Fläche) zu entrichten.

Zuständig