Gemäß der jeweils gültigen Kanalgebührenordnung für die Stadtgemeinde Traun ist im Rahmen der vierteljährlichen Vorschreibung der Hausbesitzabgaben eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Eine Kanalanschlussgebühr gemäß Kanalgebührenordnung ist im Anlassfall für Neu-, Zu- oder Umbauten vorzuschreiben.
Die Kanalanschlussgebühr bemisst sich nach der Größe des Gebäudes (verbaute Fläche x Anzahl der Geschosse).
Als Kanalbenützungsgebühr ist eine verbrauchsabhängige Gebühr (nach dem Wasserverbrauch) und eine verbrauchsunabhängige Gebühr (nach der verbauten Fläche) zu entrichten.