Indirekteinleitergebühren (Verrechnung)

Für Abwässer, die sich in ihrer Zusammensetzung und/oder Menge wesentlich von häuslichen Abwässern unterscheiden, ist eine separate Gebühr zu entrichten. Diese wird einmal jährlich, jeweils im 4. Quartal, in Rechnung gestellt.

 


Zuständig