Indirekteinleiter

Indirekteinleiter ist grundsätzlich jeder, der Abwässer in ein fremdes Kanalsystem einleitet. Jeder, der betriebliche Abwässer in ein Kanalsystem einleiten will, benötigt eine so genannte Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens. Betriebliche Abwässer unterscheiden sich von häuslichen Abwässern hinsichtlich Qualität (mehr Verunreinigungen, andere Zusammensetzung) und/oder Quantität (größere Menge) und können - aber müssen nicht - wasserrechtlich bewilligungspflichtig sein.



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