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Für das Halten von Hunden ist eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die Vorschreibung erfolgt jeweils im Jänner. Die Abgabe ist bis spätestens Ende März zu bezahlen. Jeder Hund ist mit einer Hundemarke der Stadtgemeinde Traun zu kennzeichnen.
"Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Abmeldung eines Hundes und gibt diese Daten nicht an Dritte weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Hundeabmeldung, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2002). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz/ Datenschutzerklaerung“.
"Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Anmeldung eines Hundes und gibt diese Daten nicht an Dritte weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Hundeabmeldung, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2002). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz/ Datenschutzerklaerung“.