Haftrücklässe

Zur Sicherstellung von Garantieansprüchen gegenüber Lieferanten wird bei der Bezahlung von Rechnungen ein entsprechender Geldbetrag einbehalten bzw. nur nach Vorlage einer Bankgarantie ausbezahlt. Die Haftrücklässe bzw. die Bankgarantien werden im Finanzservice verwaltet.


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