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Aufgrund der jeweiligen Einheitswertbescheide vom Finanzamt wird die Grundsteuer für Liegenschaften im Gemeindegebiet festgesetzt. Diese ist im Rahmen der vierteljährlichen Vorschreibung der Hausbesitzabgaben zu entrichten. Beträgt die jährliche Grundsteuer bis zu € 75,-, wird sie nur einmal als Gesamtbetrag im 2. Quartal (fällig 15.05.) vorgeschrieben.