Gelegenheitsmärkte

Aus einem besonderen Anlass heraus stattfindende Märkte (Verkaufsveranstaltungen) werden als Gelegenheitsmärkte (= Quasimärkte) bezeichnet. (siehe Marktwesen)

Zur Abhaltung dieser marktähnlichen Veranstaltungen aus einem besonderen Anlass heraus ist von der örtlich zuständigen Gemeinde eine behördliche Bewilligung für den jeweiligen Veranstalter notwendig (gilt auch für Flohmärkte). Diese ist bis spätestens 4 Wochen vor der Abhaltung zu beantragen. 


 

Zuständig

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