Flächenwidmungsplan - Auskünfte

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Der Flächenwidmungsplan legt für jedes Grundstück die Art der Bodennutzung (Widmung) fest. Die Widmungen werden in Baulandwidmungen, Verkehrsflächen und Grünlandwidmungen eingeteilt. Baulandwidmungen (wie z.B. Betriebsbaugebiete, Wohngebiete) sind für eine Bebauung geeignet - Grünlandwidmungen sind grundsätzlich nicht bebaubar. Durch die Flächenwidmung soll sichergestellt werden, dass sich einzelne Nutzungen (wie Wohnbauten und Betriebe) möglichst wenig gegenseitig beeinträchtigen.

  • Auskünfte über Flächenwidmungen von Grundstücken (z.B. Bauland - Wohngebiet oder Grünland - Parkanlage) und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit
  • Widmungsbestätigungen für Notare oder Rechtsanwälte
  • Änderungen von Flächenwidmungsplänen
  • Auskünfte zu laufenden Flächenwidmungsplan-Verfahren


Zuständig