Erhaltungsbeiträge (Verrechnung)

Erhaltungsbeiträge sind für Grundstücke zu entrichten, die als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind und für die bereits ein entsprechender Aufschließungsbeitrag bezahlt wurde. Die Vorschreibung erfolgt einmal jährlich im Rahmen der Hausbesitzabgaben-Vorschreibung für das 1. Quartal.

Zuständig