Bauverhandlungen

Für die Erteilung einer Baubewilligung ist grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung, verbunden mit einem Lokalaugeschein, vorgesehen.

Im Zuge der mündlichen Bauverhandlung wird das beabsichtigte Bauvorhaben eingehend erörtert und es bietet den Nachbarn die Möglichkeit Stellungnahmen oder sonstige rechtlichen Interessen geltend zu machen. Die mündliche Bauverhandlung kann entfallen, wenn die Nachbarn in Vorhinein einen Einwendungsverzicht zum Bauvorhaben (=sog. vereinfachtes Bauverfahren) abgeben.


Zuständig