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Bauliche Maßnahmen unterliegen in der Regel einer Bewilligungs- oder Anzeigepflicht entsprechend den Bestimmungen der Oö. Bauordnung.
In §§ 24 und 25 Oö. Bauordnung 1994 idgF werden die bewilligungs- und anzeigepflichtigen Bauvorhaben aufgezählt.