Antragstellung für Heizkostenzuschuss und Jahresbeihilfe 2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

heizung

Info Oö. Heizkostenzuschuss 2023/24:

Aufgrund einer kurzfristigen Systemumstellung von Seiten des Landes Oberösterreich möchten wir Sie über folgende Änderungen informieren:

Die Abwicklung erfolgt heuer erstmalig ausschließlich online auf der Homepage des Landes OÖ. Das Onlineformular sowie weitere Infos werden ab Februar unter www.land-oberoesterreich.gv.at verfügbar sein.

  • Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss ist von 01. Februar bis 31. März 2024 möglich.
  • Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der Sozialabteilung und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • Wenn Sie nichtselbstständig Erwerbstätige/r sind, bringen Sie bitte die Jahreslohnzettel aus dem Jahr 2022 bzw. aller Haushaltsmitglieder mit. Sind Sie selbstständig Erwerbstätige/r oder beziehen Sie Mehrfachbezüge, bringen Sie bitte den Einkommenssteuerbescheid des Jahres 2022 bzw. aller Haushaltsmitglieder mit. PensionistInnen benötigen ebenfalls den Jahreslohnzettel aus dem Jahr 2022.
  • Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet: 
    • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 17.700,- 
    • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 25.000,-
  • Von dem Zuschuss ausgenommen sind: 
    • Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG 
    • Subsidiär Schutzberechtige iSd § 8 AsylG 
    • Vertriebene iSd § 62 AsylG 
    • Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt u.a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG. 
    • Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten. 

Info Jahresbeihilfe:

Ab 1. Februar 2024 können Sie einen Antrag für die Jahresbeihilfe bei der Stadt Traun stellen. 

Wir bitten um Verständnis, dass sich die Abwicklung entgegen den Vorjahren auf Februar verzögert, da es oben erwähnte, kurzfristige, nicht absehbare Umstellung von Seiten des Landes OÖ beim Heizkostenzuschuss gibt. Die Antragstellung für die Jahresbeihilfe ist von 1. Februar bis Mitte Mai möglich.

  • Für die Beantragung der Jahresbeihilfe benötigen Sie Nachweise über das Haushaltseinkommen der letzten 6 Monate. Zum Einkommen zählen: 
    • Arbeitslohn
    • Pension einschl. Ausgleichszulage
    • Pensionsvorschuss
    • Zusatzrente
    • Sozialhilfe
    • erhaltene Unterhaltszahlungen (Alimente)
    • Unterhaltsvorschüsse
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Vermietung und Verpachtung
    • Familienunterhalt
    • Kinderbetreuungsgeld einschließlich eines allfälligen Zuschusses
    • Arbeitslosenunterstützung
    • Notstandshilfe
    • Unfallrente
    • Stipendien
    • Familienunterhalt/Wohnbeihilfe nach dem Heeresgebühren- und Zivildienstgesetz.
    • Die Selbsterhaltungsfähigkeit der Kinder wird anhand des Familienbeihilfenbezugs festgestellt. Daher ist diesbezüglich ein Nachweis vorzulegen. Zusätzlich ist eine Schulbesuchsbestätigung ab der 9. Schulstufe vorzulegen.
    • Bei mitversicherten erwachsenen Personen ist ein Nachweis über die Mitversicherung vorzulegen.
    • Selbstständige benötigen den Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres und Kontoauszüge der letzten 6 Monate des Firmen- und Privatkontos.
  • Sie müssen min. 6 Monate in Traun hauptwohnsitzlich gemeldet sein

Um Wartezeiten zu vermeiden können Termine telefonisch vereinbart werden unter 07229 688 132.

Das Antragsformular erhalten Sie in der Sozialabteilung oder online unter:

Antragstellung Jahresbeihilfe 2024 (717 KB) - .PDF