Auslastung im Hallenbad Keine Daten

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Marktwesen

Märkte sind inländische Verkaufsveranstaltungen, die auf einem örtlich abgegrenzten Bereich einer Gemeinde zu bestimmten Zeiten stattfinden. Auf Basis einer Marktrechtsverordnung können Waren verkauft werden. Auch als "Flohmärkte" deklarierte Veranstaltungen fallen darunter.

Findet eine derartige Verkaufsveranstaltung nur aus einem besonderen Anlass heraus statt, wird sie als Gelegenheitsmarkt (=Quasimarkt) bezeichnet.

Märkte dürfen nur abgehalten werden, wenn die Gemeinde einen Bedarf festgestellt und eine Verordnung erlassen hat. 


Zuständig

Formulare