Auslastung im Hallenbad Keine Daten

Keine Daten

Spielapparate

Seit 01.01.2008 ist das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz in Kraft, welches damit die Bestimmungen des Oö. Spielapparategesetzes ablöst. Demnach ist das Aufstellen von Spielapparaten an öffentlichen Orten bei der Gemeinde anzeigepflichtig. Davon ausgenommen sind das unentgeltliche Anbieten und Vorführen von Spielprogrammen mittels Spielkonsolen in handelsspezifischen Geschäften.



Zuständig