Bedarfszuweisungen, Bundes- und Landeszuschüsse

Zur Finanzierung der städtischen Projekte des außerordentlichen Haushaltes und jener Maßnahmen, die im ordentlichen Haushalt angesiedelt  sind, wird um Zuschüsse bei den zuständigen Stellen des Bundes und des Landes OÖ angesucht.


Zuständig