Auslastung im Hallenbad Keine Daten

Keine Daten

Verlustmeldung

Beim Fundamt kann für Verlorenes eine Bestätigung, dass der Verlust gemeldet wurde, ausgestellt werden (Sparbücher, Aufenthaltstitel, Behindertenausweise, Zeugnisse, Brillen und Hörgeräte u.dgl.).

Wichtig: Mit der Verlustmeldung bestätigt die Fundbehörde nicht die Richtigkeit der vom Verlustträger/-in gemachten Daten, sondern beurkundet lediglich die Meldung des Verlustes.

Der Verlust folgender Gegenstände ist bei den angeführten Stellen zu melden:

  • inländische Reisepässe beim Passamt
  • Führerschein bei der Polizeiinspektion
  • Kennzeichentafeln bei der Polizeiinspektion
  • Typenschein bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
  • Zulassungsschein bei der Versicherung

Zuständig