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Strafregisterbescheinigung/Leumundszeugnis

Aktuelle Öffnungszeiten ab Jänner 2024 

Die aktuellen Öffnungszeiten für die Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen sind ab Jänner 2024:

  • Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

Das Strafregister wird von der Bundespolizeidirektion Wien zum Zwecke der Evident Haltung strafgerichtlicher Verurteilungen für das gesamte Bundesgebiet geführt. Bei der Stadtpolizei Traun können Auszüge aus dem Strafregister beantragt werden, welche umgehend gegen eine Gebühr ausgefolgt werden. 

Sie kann nur der betreffenden Person, auf ihren Antrag hin, ausgestellt werden. Aus diesem Grund ist, neben dem persönlichen Erscheinen, die Mitnahme eines behördlichen Lichtbildausweises erforderlich. 

Spezielle Strafregisterbescheinigungen

  • "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge", 
  • "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung", 
  • "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ 

erfordern eine entsprechende Bestätigung der Arbeitsstelle bzw. der Organisation, die in Papierform vorgelegt werden muss und die von der Behörde eingezogen wird.

Eine Strafregisterbescheinigung kann auch online beantragt werden. Dafür benötigen Sie zwecks Feststellung der Identität den ID Austria Zugang.

(Dies gilt jedoch nicht für die speziellen Bescheinigungen, diese können nur persönlich beantragt werden.)

Weitere Informationen finden Sie unter:

Zuständig