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Die landesgesetzlichen Grundlagen im Bereich des Baurechts in Oberösterreich sind die Oö. Bauordnung und das Oö. Bautechnikgesetz. Die Oö. Bauordnung regelt die allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen (Verfahrensbestimmungen).Die technischen Anforderungen an bauliche Anlagen werden durch das Oö. Bautechnikgesetz sowie die Oö. Bautechnikverordnung normiert.