Umweltpreis Richtlinien

RICHTLINIEN

 
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Traun vom 30. 6. 1994 für die Vergabe von Umweltschutzpreisen durch die Stadtgemeinde Traun.
 
§ 1  
ALLGEMEINES
 
Die Stadtgemeinde Traun vergibt für erbrachte Leistungen oder verwirklichbare Vorschläge auf dem Gebiet des Umweltschutzes und zwar getrennt nach Aktionen und Ideen bzw. Vorschlägen jährlich Umweltschutzpreise deren Höhe nach ökologischer Wertung frei festgesetzt werden kann, wobei die Obergrenze für Einzelpreise mit insgesamt S 20.000,-- festgesetzt ist.
 
Gewerbe- und Industriebetriebe wird der Umweltschutzpreis in Form einer Urkunde verliehen, die festhält, daß die jeweilige Firma Träger des Umweltschutzpreises der Stadt Traun für das betreffende Jahr ist.
 
Der Titel kann im Briefverkehr für das jeweilige Jahr verwendet werden.
 
Gewerbe- und Industriebetrieben wird die Möglichkeit geboten auf einer halbe Seite in einer Ausgabe der 1/4-jährlich erscheinenden Stadtzeitung "Traun aktuell & wissenswert" die im Umweltschutzbereich getroffenen Maßnahmen vorzustellen. 
  
§ 2  
THEMA
 
Es steht der Stadtgemeinde Traun frei die Ausschreibung auf bestimmte Themenbereiche einzuschränken. Die Themen sind bis spätestens 1. Feber des jeweiligen Jahres festzulegen.
 
§ 3  
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
 
Der Umweltschutzpreis kann an Einzelpersonen oder Gruppen (Schulen, Vereine usw.) vergeben werden, welche in Traun ansässig sind oder deren Aktion oder Idee in Traun wirksam oder verwirklichbar ist. 
  
§ 4  
VORSCHLÄGE
 
Einlangende Vorschläge und Bewerbungen für die Vergabe von Umweltschutzpreisen sind mit einer möglichst genauen Beschreibung der erbrachten Leistung oder des verwirklichbaren Vorschlages dem Stadtamt Traun zuzuleiten.
Der Einsendeschluß ist der 31.10. eines jeden Jahres. 

 § 5  
BERATUNG ÜBER VERGABE VON UMWELTSCHUTZPREISEN  

  1. Die Beratung über Vorschläge und Bewerbungen für die Vergabe von Umweltschutzpreisen erfolgt durch den Umweltschutzausschuss. Dieser kann zur Beratung fachkundige Personen beiziehen.
  2. Die administrative Bearbeitung obliegt der Bauabteilung der Stadt Traun.
  3. Die von Umweltausschuss zu erarbeitenden Vorschläge haben neben der Bezeichnung der jeweiligen Zuwendungsempfänger auch die Höhe des Geldpreises zu enthalten.
  4. Die Entscheidungen im Umweltausschuss haben mit Stimmenmehrheit zu erfolgen. Eventuell beigezogene fachkundige Personen sind nicht stimmberechtigt.

§ 6 
VERGABE DER PREISE 

  1. Die Umweltpreise der Stadtgemeinde Traun werden vom Gemeinderat unter Bedachtnahme auf die Vorschläge des Umweltausschusses vergeben.
  2. Eine Verpflichtung zur Vergabe der Preise besteht nicht.

§ 7 
VERLEIHUNG
 
Die Verleihung der Umweltpreise ist mit der Ausstellung von Verleihungsurkunden in einfacher Ausführung verbunden. Diese haben den Tag der Beschlussfassung, Vor- und Zuname des Betreffenden bzw. der Gruppenbezeichnung der Einreicher und den Grund oder den Anlass der Preisverleihung zu enthalten.

§ 8 
ÜBERREICHUNG DER PREISE
 
Die Überreichung der Umweltpreise samt Urkunde erfolgt durch den Bürgermeister. Die Namen der Preisträger und der Grund oder der Anlass der Verleihung werden in der Stadtzeitung der Stadt Traun „Aktuell & Wissenswert“ veröffentlicht.
Die Preisträger räumen der Stadtgemeinde Traun das Recht ein, die vorgeschlagenen Leistungen auszuwerten. 
 
§ 9 

  Diese Richtlinien treten mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.