Jugend - Richtlinien Funktionärsehrung

RICHTLINIEN zur VERLEIHUNG
des JUGENDPREISES

1. Geltungsbereich
Auszeichnung für Jugendvereine, Jugendorganisationen und Jugendinstitutionen in Traun

2. Art des Preises
Eine einfache, vorzugsweise von einer Trauner Künstlerin bzw. einem Trauner Künstler gestaltete
Skulptur und eine Urkunde.

3. Empfängerinnen und Empfänger der Auszeichnung
Die Auszeichnung kann einerseits an ehrenamtlich agierende Funktionärinnen und Funktionäre
(mind. 5-jährige aktive Mitarbeit) aus allen Bereichen der ehrenamtlichen Jugendarbeit, die
entweder in Traun wohnhaft sind oder in Traun in dieser Funktion tätig sind, verliehen werden.

Andererseits können Personen, die sich in außerordentlicher und besonderer Weise in ideeller Form
um die ehrenamtliche Jugendarbeit in Traun verdient gemacht haben oder machen, ausgezeichnet
werden. Auch Initiatorinnen bzw. Initiatoren oder Projektgruppen eines besonderen Projektes für
die Jugend der Stadt Traun können diese Auszeichnung erhalten.

4. Vorschläge
Vorschläge für die Verleihung der Auszeichnung können von in Traun gemeldeten Vereinen,
Organisationen und Institutionen, aber auch von Privatpersonen schriftlich (formlos) beim
Integrations- und Jugendservice eingereicht werden. Das Schreiben soll Folgendes beinhalten:

  • bei Personen einen kurzen Lebenslauf
  • bei Organisationen eine Darstellung der Entwicklung des Engagements im Jugendbereich
  • bei Projekten eine Beschreibung der Ziele, des Ablaufs und der Umsetzung
  • eine Aufstellung der besonders zu würdigenden Leistungen
  • eine Begründung, warum gerade diese Person / dieses Projekt diese Auszeichnung erhalten
    soll

5. Einreichungsfrist
Die schriftlichen Nominierungen haben bis spätestens 30. April des Jahres, in dem die Verleihung
stattfindet, im Integrations- und Jugendservice einzulangen.

6. Entscheidung
Den Vorschlag, wer die Auszeichnung erhalten soll, trägt der Ausschuss für Jugend und Freizeit –
auf Grund dieser Richtlinien - an den Gemeinderat heran, der dazu einen Beschluss fasst. Es
werden höchstens 5 Auszeichnungen verliehen, wobei jeweils nur eine Vertreterin bzw. ein
Vertreter pro Verein als Preisträgerin bzw. Preisträger ausgewählt werden soll.

7. Verleihung
Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt alle zwei Jahre und findet im Rahmen einer
entsprechenden Feier statt. Im städtischen Informationsblatt „Aktuell&Wissenswert“ wird über die
ausgezeichneten Personen berichtet, um auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

8. Sonstiges
Bei Projektgruppen wird eine Auszeichnung für die gesamte Gruppe verliehen. Eine Einzelperson
kann nur einmal ausgezeichnet werden, jedoch bei einer Ablehnung mehrmals vorgeschlagen
werden. In diesem Fall ist aber jedes Mal eine neuerliche Einreichung erforderlich. Gleiches gilt für
verspätet eingelangte Nominierungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung.

9. Gültigkeit
Diese Richtlinie wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Juni 2016 beschlossen und tritt
mit 1.1.2017 in Kraft.