Schnupperticket - Ausleihbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN TRAUNER SCHNUPPERTICKET

November 2019

Das Schnupperticket für Bus und Bahn ist eine Verkehrsverbund-Monatsstreckenkarte, die von den GemeindebürgerInnen am Gemeindeamt tageweise gratis entliehen werden kann.

1. Die Fahrkartengeltung

Mit dem Schnupperticket für Bus und Bahn können die Trauner Bürger und Bürgerinnen Bus und Bahn von der Verbundzone Traun bis nach Linz hinein kostenfrei nutzen, einschließlich aller öffentlicher Verkehrsmittel im Linzer Stadtgebiet.

Das Schnupperticket für Bus und Bahn gilt immer nur für eine Person + maximal 2 Kinder unter 6 Jahre. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder über 6 Jahre müssen eine eigenes Schnupperticket für Bus und Bahn entlehnen.

Für jeden Tag steht in Traun 1 OÖVV-Monatsstreckenkarten als Schnupperticket für Bus und Bahn zur Verfügung.

2. Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarten können von allen in Traun gemeldeten Personen für bis zu zwei aufeinander folgende Tage (Wochenende gilt als ein Tag) gratis ausgeliehen werden.

3. Der Ausleihvorgang

Die Fahrkarten können bei der Bürgerservicestelle im Rathaus telefonisch, Tel: 07229/688-101 oder per E-mail buergerservice@traun.at maximal 1 Monat vorher reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Fahrkarten werden bei der Bürgerservicestelle im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten beim Haupteingang erfolgen.

Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.

4. Mehrmals-Entlehnungen

Eine mehrmalige Entlehnung ist nicht gestattet. Das Schnupperticket dient dazu, öffentliche Verkehrsmittel einmal testen zu können und die TraunerInnen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen.

5. Zusätzliche Informationen für die NutzerInnen des Schnuppertickets für Bus und Bahn

Bei der Fahrkarten-Entlehnung werden den Fahrgästen auch ein Streckenfahrplan und ein Liniennetzplan der Linz-Linien beigelegt.

Genauere Informationen zum Öffentlichen Verkehr in Linz sind unter www.linzag.at/efa erhältlich.

Genauere Informationen zum Öffentlichen Verkehr in der Region sind unter www.ooevv.at erhältlich.

6. Was ist wenn?

Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 10,-. (siehe Tarifblatt: „Ersatz bei Fahrkartenverlust“)

Berechnung des Tagessatzes:
Kosten einer Monatskarte für 2 Zonen + Kernzone Linz: € 58,60
Tagessatz: € 58,60 : 29 Tage = : € 2,02/Tag

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung!), so wird den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 10,- pro Fahrkarte und Tag verrechnet.

Bestätigte Reservierung – aber keine Fahrkarte da: Für Entlehnende, denen aus die-sen Gründen kein Schnupperticket für Bus und Bahn bereitgestellt werden kann, werden von der Gemeinde die Kosten einer Verbund-Tageskarte in der Höhe von max. € 7,60 pro reservierter Karte ersetzt.