Örtliches Entwicklungskonzept

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) dient als Grundlage für die Flächenwidmungsplanung und besteht idR aus einem Plan- und einem Textteil. Im ÖEK sind nur grundsätzliche Aussagen zur Siedlungsentwicklung enthalten, wie beispielsweise die Festlegung von betrieblichen Erweiterungsflächen. Konkrete Widmungen sind nicht enthalten. Das ÖEK ist keine eigenständige Verordnung sondern ein unselbstständiger Bestandteil des Flächenwidmungsplanes.

Die Stadtgemeinde Traun hat im Jahr 2001 den Flächenwidmungsplan Nr. 4 samt dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 (Textteil + Stadtentwicklungsplan) rechtswirksam verordnet.
In weiterer Folge wurden auch Änderungen zum Flächenwidmungsplan und Örtlichen Entwicklungskonzept erlassen.


Zuständig