Kulturpreise

Seit Herbst 2001 verleiht der Gemeinderat der Stadt Traun jährlich Kulturpreise für die Erbringung besonderer Leistungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet an Personen, die dadurch das kulturelle Leben der Stadt Traun nachhaltig bereichert haben. 

Kulturmedaille 

Die Kulturmedaille der Stadt Traun erhalten Personen für das künstlerische Schaffen in den verschiedensten Bereichen der Kultur wieKulturmedaillie

  • Musik und Komposition (Solisten oder Ensemble)
  • Schriftsteller – Dichter
  • Schauspiel, Kabarett, Tanz
  • Malerei, Grafik, Keramik, Bildhauerei
  • Installationen, Fotografie uvm.

Die künstlerische Arbeit in diesen Bereich soll in der Trauner Öffentlichkeit Interesse und Anerkennung gefunden haben.

Träger der Kultur:

Diese Auszeichnung geht an Personen für ihr anhaltendendes, engagiertes Arbeiten in Vereinen und Organisationen. Sie tragen dazu bei, dass die kulturelle und künstlerische Tätigkeit von Personen bzw. Vereinen ermöglicht, gestärkt und unterstützt wird. 

Mäzenas (Kunstförderungspreis der Stadt Traun)

218589156.jpg Die Stadt Traun verleiht alle zwei Jahre den Mäzenas an Wirtschaftsunternehmen/Institutionen die sich besonders um die finanzielle Förderung des Trauner Kulturlebens verdient gemacht haben.

Der Preis wird im Rahmen einer würdigen Feier an den jeweiligen vom Kulturausschuss bzw. vom Gemeinderat bestimmten Preisträger verliehen. Dieser erhält eine Urkunde und den von der Trauner Künstlerin Gerda Baraban geschaffenen "Mäzenas".

Ausschreibung - Kulturpreise der Stadt Traun:

Die Antragstellung für die Auszeichnungen kann von allen Trauner Bürgerinnen und Bürgern oder von Trauner Kultureinrichtungen schriftlich an das Kulturservice der Stadt Traun, Hauptplatz 1, 4050 Traun bzw. dietmar.lindert@traun.at, erfolgen. Im Vorschlag soll/en die/der für die Auszeichnung Vorgeschlagene/n namentlich bezeichnet und die bisherige, auszeichnungswürdige Tätigkeit kurz aufgezeigt werden. Die Preise werden im Rahmen einer würdigen Feier (im Herbst des Durchführungsjahres) an die jeweiligen PreisträgerInnen verliehen.

➡️ Die Preisverleihung erfolgt im Zweijahresrhythmus. Einreichungen können jeweils bis spätestens 30. April des jeweiligen Durchführungsjahres  eingebracht werden.

Einreichungen:

Zuständig