Winterdienst der Stadt Traun

Winterdienst_StadtTraun

Der Wirtschaftshof der Stadt Traun führt für das rund 127 km lange Straßennetz und die Radwege die Schneeräumung und Streuung durch. Die Bundesstraßen (B1 und B139 Umfahrung) werden durch die Straßenmeisterei Ansfelden betreut.

Die Räumung und Streuung erfolgt nach Bedeutung der Straßen

Hauptverkehrsstraßen sind z.B. Kremstal-, Pyhrnbahn-, Johann Roithner-, Neubauer-, Trauner-, Ganglgutstraße usw. In diesen Straßen wird eine Salzstreuung durchgeführt. Ebenso in jenen Straßen, in denen Linien- und Citybus fahren. Auf den übrigen Siedlungsstraßen erfolgt eine Splittstreuung.

Durch die Länge des Straßennetzes können nicht alle Straßen in kürzester Zeit geräumt und gestreut werden. Daher ersuchen wir um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Radwege entlang der Traun nicht geräumt werden.

Standorte Streusplittcontainer (zur freien Entnahme von Streusplitt):

  • Stadtteilzentrum Oedt (Traunerstraße)
  • Friedhof Traun (Mitterfeldstraße)
  • Parkplatz gegenüber evang. Kirche (Hammerweg)
  • Parkplatz Sportzentrum (Weidfeldstraße)
  • Jugendfeuerwehr-Heim (Untere Dorfstraße).

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Wirtschaftshofes unter Tel. 07229/655 91 oder E-Mail wirtschaftshof@traun.at gerne zur Verfügung.


Schneeräumung und Streupflicht:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür zu sorgen haben, dass öffentliche Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaften von Schnee, Eis und anderen Verunreinigungen gesäubert werden. 

Bei Glatteis oder Schnee gilt in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Streupflicht. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung auch dann besteht, wenn durch Räumfahrzeuge der Straßenverwaltung Schnee auf die bereits vorher geräumten Gehsteige verbracht wird. 

Wer diese Pflicht missachtet, muss neben einer Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung, mit Schmerzensgeldzahlungen und Ersatz der Heilbehandlungen rechnen, wenn jemand zu Sturz kommt und sich dabei verletzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ablagern von Schnee auf die öffentliche Straße nur mit Genehmigung der Behörde erlaubt ist.