Standesamt / Staatsbürgerschaftswesen

Am Standesamt erfolgt die Verwaltung aller Personenstandsfälle. Darunter fallen Geburten, Sterbefälle und natürlich die Durchführung von Eheschließungen und Verpartnerungen. 

Weiters werden die Agenden des Staatsbürgerschaftsrechtes wahrgenommen, wie z.B. die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen.

Geburten

Ehe

Eingetragene Partnerschaft

Tod

Staatsbürgerschaftswesen

Zuständig