Stadtpolizei Traun verschärft Kontrollen

Um die Radwege besser und schneller kontrollieren zu können, wurden zwei E-Bikes von MyEsel für die Stadtpolizei Traun angeschafft.

Stadtpolizei Traun verschärft Kontrollen bei E-Scootern mit neuem Rollenprüfstand

E-Scooter sorgen in Traun mit rücksichtslosem Fahrverhalten, überhöhter Geschwindigkeit und Schäden an sensiblen Naturflächen seit Jahren immer wieder für Probleme. Die Stadtpolizei reagiert nun mit verstärkten Kontrollen und neuer Technik. Ab sofort steht ein eigener Rollenprüfstand zur Verfügung, mit dem Mopeds und E-Scooter direkt vor Ort auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit überprüft werden können. Gleichzeitig traten mit 1. Mai 2026 neue gesetzliche Regelungen in Kraft. 

„Immer wieder haben mich viele Beschwerden bezüglich E-Scooter-Fahrer erreicht. In unzähligen persönlichen Gesprächen, Telefonaten und E-Mails wurde auf die Gefahren, die das Fahren von E-Scootern mit zu hoher Geschwindigkeit, mit sich bringt hingewiesen. Besonders sensibel ist die Situation in Naherholungsgebieten wie rund um das Schloss Traun. Dort hinterlassen E-Scooter-Fahrer durch Bremsmanöver und riskante Fahrten im Kies immer wieder tiefe Löcher im Boden. Diese stellen für Fußgänger, insbesondere für ältere Menschen, eine erhebliche Stolper- und Verletzungsgefahr dar“, erläutert Trauns Bürgermeister Karl-Heinz Koll.  

Mit dem neuen Rollenprüfstand werden die Kontrollen für E-Scooter-Fahrer in Traun verschärft.

Geschwindigkeit zuverlässig messen

Um solchen Entwicklungen konsequent entgegenzuwirken, verstärkt die Stadtpolizei Traun nun ihre Kontrollen. Mit einem neuen Rollenprüfstand kann die tatsächliche Geschwindigkeit von Mopeds und E-Scootern rasch und zuverlässig gemessen werden. Die Kontrollen erfolgen in Kooperation mit der Bundespolizei und werden im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. „E-Scooter sind ein praktisches Verkehrsmittel, aber sie dürfen nicht zur Gefahr für andere werden. Mit den verstärkten Kontrollen und der neuen Messtechnik sorgen wir dafür, dass die Regeln auch eingehalten werden, zum Schutz der Bevölkerung und unserer Naherholungsräume“, betont Bürgermeister Koll. 

Radwege besser absichern mit neuen E-Bikes

Ebenso angeschafft wurden zwei E-Bikes, um die Radwege besser und schneller kontrollieren zu können. Seit Einführung der Rollerwalze wurden bereits unzählige E-Scooter angezeigt. 

Gesetzliche RegelungenE-Scooter Regelung neu. Helmplficht; Klingel, Blinker, Alkoholgrenze

Die Bauartgeschwindigkeit der E-Scooter darf maximal 25 km/h betragen, die Motorleistung ist auf 600 Watt begrenzt. Die Geschwindigkeit muss an die Verkehrs- und Umgebungssituation angepasst werden. Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 12 Jahre, jüngere Kinder dürfen E-Scooter nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person oder mit einem Radfahrausweis benutzen. Für Kinder bis 12 Jahre besteht Helmpflicht.  

Manipulationen, etwa zur Erhöhung der Geschwindigkeit oder Leistung, stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit Geldstrafen geahndet. „Es ist aber auch hervorzuheben“, so ein Hinweis der Stadtpolizei Traun, „dass E-Scooter verkauft werden, die die Maximalgeschwindigkeit und Maximalleistung überschreiten. Es wird zwar in den Geschäften teilweise darauf hingewiesen, aber dies ist trotzdem leicht zu übersehen. Bitte als Konsument daher darauf achten, dass nur jene Scooter gekauft werden, die die zulässig Bauartgeschwindigkeit und Motorleistung besitzen. Es kann vorkommen, dass man guten Gewissens legal einen E-Scooter kauft, der aber in Wirklichkeit laut StVO-Richtlinien nicht erlaubt ist und somit eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen kann.“  

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. Mai 2026 in Kraft trat, wurden die Regeln weiter verschärft. So ist die Mitnahme von Personen oder Gegenständen auf E-Scootern ausdrücklich verboten. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine verpflichtende Helmpflicht. Außerdem müssen die Fahrzeuge künftig mit Blinkern sowie einer Klingel ausgestattet sein. Zusätzlich wird die Alkoholgrenze auf 0,5 Promille gesenkt.  

Mehr Informationen finden Sie auch unter: www.parlament.gv.at