Neue Gebührenordnungen für Wasser, Kanal, Abfall, Dauerkleingärten

Neue Gebührenordnungen für Wasser, Kanal, Abfall, Dauerkleingärten

Die Stadt Traun hebt gemäß eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom April 2025 nach über zehn Jahren erstmals wieder die Gebühren für Hausbesitzabgaben wie Wasser, Kanal, Abfall und Dauerkleingärten an. Die Anpassung erfolgt in zwei Schritten und orientiert sich am Verbraucherpreisindex.

Die erste Stufe tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft. Ab diesem Datum werden die Abfallgebühren moderat erhöht. Gleichzeitig wird auch die verbrauchsabhängige Wasser- und Kanalgebühr von derzeit 99 Cent auf 1,10 Euro pro m³ angepasst.

Die zweite Stufe folgt mit 1. Jänner 2026. Dann werden die restlichen (verbrauchsunabhängigen) Wassergebühren (z. B. Wassergrundgebühr, Wasserzählergebühr) erhöht. Gleichzeitig wird auch die Kanalgebühr nach der Fläche von bisher 55 Cent auf 66 Cent pro m² angepasst.

Ziel ist es, die Finanzierung der Instandhaltung und den Ausbau der städtischen Versorgungsnetze langfristig abzusichern. 

Hier eine Übersicht der neuen Tarifordnungen - gültig ab 1. Juli 2025: