Neue Abfallgebühren ab 1. Oktober 2026

Eine schwarz-weiße Blase mit einem Buchstaben I darin

Die Stadtgemeinde Traun stellt die Abfallgebühren auf eine neue Berechnungsgrundlage um. Kleinere Restmüllbehälter und längere Entleerungsintervalle werden geringfügig günstiger oder angepasst. Bei Großraumbehältern steigen die Gebühren deutlicher. Die neue Berechnung soll den Anreiz zur Abfalltrennung stärken.

  

Warum wird die Gebührenordnung geändert?

Die bisherigen Regelungen wurden seit 2010 nur moderat an die Preisentwicklung angepasst. Gemeinsam mit dem KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung wurden deshalb die Kosten, das Tarifmodell und mögliche Verbesserungen grundlegend analysiert. Auf Basis der tatsächlichen Kosten des Jahres 2025 erfolgte anschließend eine vollständige Neukalkulation.

Der Kostendeckungsgrad lag zuletzt bei 86,54 Prozent. Die Anpassung soll mittelfristig eine vollständige Kostendeckung ermöglichen und zugleich die Kosten nachvollziehbarer nach Behältergröße und Entleerungsintervall verteilen.

 

Abfalltrennung soll sich stärker auszahlen

Im Jahr 2025 wurden in Traun rund 3,2 Millionen Kilogramm Abfall über die Restmüllabfuhr erfasst. Rund 68 Prozent entfielen auf Großraumtonnen, 32 Prozent auf kleinere Behälter. Gerade bei Großraumtonnen in Mehrparteienhäusern zeigte die Analyse Verbesserungsmöglichkeiten bei der Abfalltrennung.

Die neue Tarifgestaltung setzt deshalb einen bewussten Lenkungsanreiz: Wer Abfälle sorgfältig trennt und dadurch mit einem kleineren Restmüllvolumen oder einem längeren Entleerungsintervall auskommt, soll finanziell entlastet werden. Behältergröße und Abholintervall müssen dabei weiterhin dem tatsächlichen Bedarf und den abfallrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Auswirkungen werden nach zwei Jahren überprüft; die Evaluierung ist für Herbst 2028 vorgesehen.

 

Wann gelten die neuen Tarife?

Die neue Abfallgebührenordnung gilt ab 1. Oktober 2026. Da die laufenden Gebühren vierteljährlich vorgeschrieben werden, kommen die neuen Tarife erstmals für das vierte Quartal 2026 zur Anwendung. 

 

Die neue Gebührenordnung finden Sie hier >>>

 

Unser gemeinsames Ziel: weniger Restmüll, bessere Trennung und eine verursachungsgerechte Verteilung der tatsächlichen Kosten.


Sollten Sie weiterführende Fragen haben, steht Ihnen unser Umweltservice unter Tel. 07229/688-412 gerne zur Verfügung.