Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

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Schon gewusst?

Mit der Kastrationspflicht für freilaufende Katzen sollen gezielte Tötungen oder Tierheim-Aufenthalte verhindert werden – ausgenommen sind nur Wohnungs- und Zuchtkatzen.

Dies geht auf eine Änderung des Tierschutzes aus dem Jahr 2016 zurück, als die Kastrationspflicht auf Katzen in bäuerlicher Haltung ausgeweitet wurde. Bis 2005 war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Zuchtkatzen sowie Katzen in bäuerlicher Haltung. Letzteres wurde mit 1. April 2016 gestrichen – von der Kastrationspflicht ausgenommen sind nur mehr Wohnungs- und Zuchtkatzen. Mit der Kastrationspflicht sollen gezielte Tötungen oder Tierheim-Aufenthalte verhindert werden. Die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist verboten und zieht hohe Geldstrafen nach sich. Kastrierte Katzen und Kater leben länger, sind weniger anfällig für hormonelle Erkrankungen, verletzen sich untereinander gegenseitig weniger und „markieren“ ihr Revier nicht mehr.