Für das Halten von Hunden ist eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die Vorschreibung erfolgt jeweils im Jänner. Die Abgabe ist bis spätestens Ende März zu bezahlen.
Ab 1. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft und mit diesem auch einige Änderungen.
Hier ein kurzer Überblick:
Sachkundenachweis:
Der für die Haltung sämtlicher Hunde erforderliche Sachkundenachweis ist VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren!
Große Hunde:
Alle ab dem 1.12.2024 neu angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.
"Große Hunde", die bei einer Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.
Spezielle Rassen:
Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden.
Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde).
Hunde spezieller Rassen ab dem vollendeten 12. Lebensmonat müssen an öffentlichen Orten an der Leine und mit Maulkorb geführt werden - Ausnahmen siehe Hundehaltegesetz.
Fristen:
Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:
● Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat.
● Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.
Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.
➡ Die Hundehalteverordnung des Gemeinderates vom 19. Mai 2011 bleibt weiterhin gültig.
➡ Weitere Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz finden Sie unter: www.sichermithund.at oder auf der Website des Landes OÖ: www.land-oberoesterreich.gv.at
➡ Nutzen Sie auch unsere kostenlosen Hundekotsackerl. Diese bekommen Sie im Bürgerservice der Stadt Traun.