Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden ist eine jährliche Abgabe zu entrichten. Die Vorschreibung erfolgt jeweils im Jänner. Die Abgabe ist bis spätestens Ende März zu bezahlen. 


Ab 1. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft und mit diesem auch einige Änderungen.

Hier ein kurzer Überblick:

Sachkundenachweis: 

Der für die Haltung sämtlicher Hunde erforderliche Sachkundenachweis ist VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren!

Große Hunde: 

Alle ab dem 1.12.2024 neu angemeldeten Hunde, die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg erreicht haben müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. 

 "Große Hunde", die bei einer Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren. 

Spezielle Rassen:

Für spezielle Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa lnu) muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden.  

Die oben genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag (1.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeitsprüfung in jedem Fall ablegen (auch bereits angemeldete Hunde). 

Hunde spezieller Rassen ab dem vollendeten 12. Lebensmonat müssen an öffentlichen Orten an der Leine und mit Maulkorb geführt werden - Ausnahmen siehe Hundehaltegesetz.

Fristen:

Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:   

●    Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat.   

●    Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben. 

Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.  

➡ Die Hundehalteverordnung des Gemeinderates vom 19. Mai 2011 bleibt weiterhin gültig.

➡ Weitere Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz finden Sie unter: www.sichermithund.at oder auf der Website des Landes OÖ: www.land-oberoesterreich.gv.at

➡ Nutzen Sie auch unsere kostenlosen Hundekotsackerl. Diese bekommen Sie im Bürgerservice der Stadt Traun.

Zuständig

Formulare

  • Steuern und Abgaben - Hundehaltung - Meldung (§ 2 Abs. 1 Oö. HHG 2024)
    Hinweis
    Hinweis

    "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Anmeldung eines Hundes und gibt diese Daten an das Land Oberösterreich weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Hundeanmeldung, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2024). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz“.

  • Steuern und Abgaben - Hundehaltung - Beendigung (§ 2 Abs. 4 Oö. HHG 2024)
    Hinweis
    Hinweis

    "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Abmeldung eines Hundes und gibt diese Daten an das Land Oberösterreich weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Hundeabmeldung, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2002). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz“.

  • Steuern und Abgaben - Hundehaltung - Anzeige von auffälligem Verhalten (§ 7 Abs. 2 Oö. HHG 2024)
    Hinweis
    Hinweis

    "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Meldung – Anzeige von auffälligem Verhalten und gibt diese Daten an das Land Oberösterreich weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Meldung – Anzeige von auffälligem Verhalten, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2024). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz“.

  • Steuern und Abgaben - Hundehaltung - Aufhebung der Auffälligkeit (§ 7 Abs. 7 und 8 Oö. HHG 2024)
    Hinweis
    Hinweis

    "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Meldung – Hundehaltung – Aufhebung der Auffälligkeit und gibt diese Daten an das Land Oberösterreich weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Meldung – Hundehaltung - Aufhebung der Auffälligkeit, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2024). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz“.

  • Steuern und Abgaben - Hundehaltung - Bestätigungsvorlage (§ 5 Abs. 3 und 4 Oö. HHG 2024)
    Hinweis
    Hinweis

    "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Meldung – Hundehaltung – Bestätigungsvorlage und gibt diese Daten an das Land Oberösterreich weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Meldung – Hundehaltung – Bestätigungsvorlage, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2024). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz“.

  • Steuern und Abgaben - Hundehaltung - Dokumentenvorlage (§ 7 Abs. 5 und 6 Oö. HHG 2024)
    Hinweis
    Hinweis

    "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Meldung – Hundehaltung - Dokumentenvorlage und gibt diese Daten an das Land Oberösterreich weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Meldung – Hundehaltung - Dokumentenvorlage, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2024). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz“.

  • Steuern und Abgaben - Hundehaltung - Versicherungswechsel (§ 2 Abs. 3 Oö. HHG 2024)
    Hinweis
    Hinweis

    "Die Stadtgemeinde Traun als Verantwortliche verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Meldung – Hundehaltung – Versicherungswechsel und gibt diese Daten an das Land Oberösterreich weiter. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Wahrnehmung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe im öffentlichen Interesse (Durchführung der Meldung – Hundehaltung – Versicherungswechsel, gesetzliche Grundlage: OÖ. Hundehaltegesetzes 2024). Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.traun.at/Datenschutz“.