Örtliche Raumordnung/Stadtplanung/Ortsbild

Die Gemeinden haben in Übereinstimmung mit Überörtlichen Raumplanungsprogrammen (z.B. Regionale Grünzone Linz-Umland) ein örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen, welches wiederum Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist. Den Flächenwidmungsplänen untergeordnet sind nach den Bestimmungen des O.ö. Raumordnungsgesetzes Bebauungspläne zu erlassen.

Die Stadtgemeinde Traun hat im Jahr 2001 den Flächenwidmungsplan Nr. 4 samt dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 (Textteil + Stadtentwicklungsplan) rechtswirksam verordnet.
In weiterer Folge wurden auch Änderungen zum Flächenwidmungsplan und Örtlichen Entwicklungskonzept erlassen.

Ortsbild
Gebäude und bauliche Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, dass keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes bewirkt wird. Für das Erscheinungsbild sind neben architektonischen Anforderungen insbesondere die Fassadengestaltung und -farbgebung sowie die Außen- und Grünanlagen ausschlaggebend.


Instrumente der Örtlichen Raumordnung/Stadtplanung:


Zuständig